Unsere Partner

Passstelle

Die NBV-Passstelle kümmert sich um alle Fragen rund um die Spielberechtigungen. Doppelte Spielberechtigungen werden nach einer Absprache von 2015 direkt von der Passstelle bearbeitet. Sie können auch an Referatsleiter Wettkampfsport (für Spieler ab O19) und Referatsleiter Jugend (für Spieler bis U19) geschickt werden, die die Anträge weiterleiten. Doppelte Spielberechtigungen werden jährlich (oder bei Vereinswechsel) beantragt.

Passanträge und Anfragen könnt ihr traditionell per E-Mail erledigen

spiellisten(at)nbv-online.de

oder ihr benutzt den Spielberechtigungsbereich im

Verwaltungssystem

Unten auf dieser Seite findet ihr Erläuterungen zum Verwaltungssystem.

Bei traditioneller Beantragung verwendet bitte die Formulare im Servicebereich dieser Internetseite; ihr müsst sie nicht für Unterschriften ausdrucken, wenn ihr sie per E-Mail verschickt.

  • Neuausstellungen
  • Umschreibungen

Wenn ihr Spielberechtigungen reaktivieren wollt oder Korrekturen mitteilen wollt, schreibt es bitte in den E-Mail-Text. Ihr könnt eure Anträge und Einverständniserklärungen auch gern faxen oder per Post zusenden. Nehmt dazu die Kontaktdaten der NBV-Geschäftsstelle - diese Anträge dauern dann ggf. etwas länger.

Erläuterungen/häufig gestellte Fragen (FAQs) 

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BON 01/2024

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Niedersächsischer
Badminton-Verband e. V.

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