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Doppelte Spielberechtigungen

Doppelte Spielberechtigungen wurden als Service des NBV für seine Vereine eingeführt. Spieler können damit für den einen Verein Punktspiele betreiben (Mannschaftswettbewerbe) und für einen anderen bei Turnieren antreten. Dies gilt allerdings nur für Veranstaltungen, die vom NBV durchgeführt werden; bei überregionalen Veranstaltungen (norddeutschen und deutschen Turnieren) gilt, dass ein Spieler nur für den Verein, auf dessen Spielliste er steht, antreten darf. Der Spiellistenverein entspricht bei doppelten Spielberechtigungen dem Verein, für den Punktspiele bestritten werden.

  • nur in Niedersachsen: Unterscheidung Punktspielberechtigung - Turnierspielberechtigung
  • überregional: nur Startrecht für Spiellistenverein (= Punktspielberechtigung)

Doppelte Spielberechtigungen werden für die Dauer von einer Saison (01.08. bis 31.07.) beantragt; bei Vereinswechsel während der Saison verfällt die doppelte Spielberechtigung. Doppelte Spielberechtigungen sind also jedes Jahr neu zu beantragen. Der Antrag ist bis zum 1. Juni vor der Saison je nach Altersklasse an den Referatsleiter Wettkampfsport (ab U22) oder den Referatsleiter Jugend (bis U19) zu stellen.

Dazu ist ein Formular, das im Service-Bereich der NBV-Seite zum Download bereit steht, zu verwenden. Mit einem Formular können mehrere doppelte Spielberechtigungen der gleichen Kombination von Punktspiel- und Turnierverein beantragt werden. Alle Beteiligten (Punktspiel- und Turnierverein sowie Spieler) müssen ihr Einverständnis per Unterschrift ausdrücken.

Der Antrag wird an den Verein mit der Turnierspielberechtigung zurückgesandt, damit er mit dem Antrag ggf. die Spielberechtigung nachweisen kann. Der Referatsleiter Wettkampfsport und der Referatsleiter Jugend führen je eine Liste der aktuellen doppelten Spielberechtigungen, die auch veröffentlicht werden.

Mit diesem Formular ist es nicht möglich, gleichzeitig eine Umschreibung zu beantragen; diese muss direkt bei der Passstelle (NBV-Marketinggesellschaft) beantragt werden.

Im Jugendbereich ist ein späterer Antrag bei Vereinswechsel möglich.

  • Dauer eine Saison; jedes Jahr neu zu beantragen
  • Antrag mit besonderem Formular; Umschreibung ggf. extra bei der Passstelle zu beantragen
  • Sonderregelung im Jugendbereich

Spieler, die an offiziellen Wettkämpfen teilnehmen, müssen Mitglied eines Vereins, der Mitglied im Landessportbund ist, sein, um versichert zu sein.

In den Ordnungen des NBV sind doppelte Spielberechtigungen in § 3 (4) der Spielordnung erwähnt.

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BON 02/2024

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Niedersächsischer
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