Das Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein in Niedersachsen ist 1995 eingerichtet worden. Im Mittelpunkt des Aktionsprogramms steht die Möglichkeit, an Schulen Kooperationsgruppen einzurichten, an denen Schülerinnen und Schüler auf freiwilliger Basis teilnehmen können. Nachdem sich Schule und Sportverein über Inhalte, Ziele und Dauer verständigt haben, wird von den für die Kooperationsgruppe verantwortlichen Personen ein Vertrag unterschrieben und von der Landesschulbehörde genehmigt.
Geleitet werden die Kooperationsgruppen von Lehrkräften oder Übungsleiterinnen und Übungsleitern der Sportvereine, die mindestens die erste Lizenzstufe gemäß Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes nachweisen müssen.
Das vorgegebene Genehmigungsverfahren ist zu beachten und der Antrag sorgfältig auszufüllen, damit diese Veranstaltungen als schulische Veranstaltungen gelten und die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler über den zuständigen Gemeindeunfallversicherungs-Verband versichert sind.
Kriterien:
- C-Trainer-/Fachübungsleiter-Lizenz oder Sportlehrer-Ausbildung
- Höchstgrenzen für die Förderung pro Verein und pro Angebot
- Termine für den Antrag (15.07.20XX/ganzes Schuljahr und 20.12.20XX/2. Halbjahr)