In jedem Verein sollte es mindestens ein Mitglied geben, das im Besitz einer gültigen Schiedsrichter-Lizenz ist. So ist für jede Mannschaft im regulären O19-Punktspielbetrieb ein Schiedsrichter erforderlich. Für Mannschaften in Kreisstaffeln genügt die C-Lizenz des Schiedsrichters, höher spielende Mannschaften benötigen einen Schiedsrichter mit B-Lizenz. Für jeden fehlenden Schiedsrichter im Verein ist eine Ordnungsgebühr zu zahlen.
Der Unterschied zwischen einer Schiedsrichter C- und B-Lizenz liegt in der Ausbildung. Für eine B-Lizenz muss ein zweitägiger Lehrgang besucht werden, bei dem die Lizenz durch eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung erworben werden kann. Die Ausbildung zur C-Lizenz umfasst nur den theroretischen Teil der B-Lizenz. Somit ist dies nur ein eintägiger Lehrgang.
Beide Lizenzen haben eine Gültigkeit von 2 Jahren und müssen spätestens zum Ende der Laufzeit durch eine erneute Teilnahme an einem Lehrgang verlängert werden. Näheres regelt die Schiedsrichterordnung, die in den Satzungen und Ordnungen des NBV einzusehen ist.
Mit der B-Lizenz ist es auch möglich als Oberschiedsrichter NBV-Turniere und überregionale Turniere in Niedersachsen zu leiten oder auch Punktspiele der Regionalliga oder der 2. Bundesliga zu unterstützen. Aber auch die weitere Qualifikation zu Schiedsrichter auf nationaler oder internationaler Ebene sind durch entsprechende Lehrgänge möglich. Wenn Du Dir so etwas vorstellen kannst wende Dich bitte an den Referatsleiter Schiedsrichter. Er kann Dich entsprechend unterstützen.