Änderung für Anweisung Techn. Offizieller
Mit Beschlussdatum 26.02.2019 hat das DBV Präsidium im schriftlichen Verfahren folgende Änderung der Anweisung für Technische Offizielle beschlossen.
Die auf dem Ordentlichen Verbandstag 2017 des DBV beschlossene „Anweisungen für Technische Offizielle“ wird in der lfd. Nr. 3.5.5 mit Beschlussdatum wie folgt geändert:
3.5.5 Verzögerungen und Unterbrechungen
Der Schiedsrichter hat sicher zu stellen, dass die Spieler nicht absichtlich eine Verzögerung
oder Unterbrechung des Spieles verursachen (Regel 16.4).
Jegliches unnötiges Gehen (Kunstpause) auf dem Feld zwischen den Ballwechseln und
das Testen neuer (frisch besaiteter) Schläger auf dem Feld ist zu unterbinden,
wenn nötig unter Anwendung von Regel 16.7.“
Die BWF hat zum 30.11.2018 die ITTO in der lfd. Nr. 3.5.5 ergänzt und auf eine sofortige Umsetzung auch in den Nationalverbänden hingewiesen. Dies ist hiermit erfolgt.