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Zahlungsmoral

Liebe Verbandsmitglieder und Ehrenamtliche im NBV,

insgesamt 32 Vereinen droht kurzfristig, dass das NBV-Präsidium gezwungen sein wird, dass § 7.5 der NBV-Satzung zur Anwendung kommt.

Diese Vereine kommen ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verband, z.T. seit Juni 2025, und trotz mehrfacher Mahnungen nicht nach. Diese werden stur ignoriert. Dazu zählen auch durchaus namhafte NBV-Vereine, die mindestens eine, aber durchaus auch mehrere unbezahlte Rechnungen aufzuweisen haben.

Das ist nicht akzeptabel und auch ein Affront allen übrigen Mitgliedern gegenüber, die ihren Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen und somit durch diese derart schlechte Zahlungsmoral auch indirekt geschädigt werden.

Das Präsidium wird sich auch nicht scheuen, diese Vereine an dieser Stelle zukünftig namentlich zu benennen.

Wir werden gegebenenfalls auch die Möglichkeit eines Mahn- bzw. Inkassoverfahrens in Betracht ziehen müssen. Das würde sich üblicherweise dann nicht gegen irgendeine Abteilungsleitung richten, sondern gegen den Vorstand des Hauptvereins, der den betreffenden Verein nach § 26 BG vertritt. In einem solchen Fall werden die Vorstände erfreut sein.

Für das NBV-Präsidium - gez. Joachim Böhnke – Präsident Geschäftsführung

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