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Keine erhöhte Wegstrecken-entschädigung im NBV-Bereich

Auf dem 47. Landessporttag am 19. November 2022 in Celle haben die Delegierten auf Basis der Niedersächsischen Reisekostenverordnung mehrheitlich u. a. einer erhöhten Wegstreckenentschädigung für Ehrenamtliche zugestimmt.

Die Änderung sieht vor, dass sowohl weiterhin 0,30 € / km gezahlt werden dürfen, aber auch eine erhöhte Wegstreckenentschädigung von 0,38 € / km geleistet werden darf.

Dafür gelten folgende Grundsätze:

  • Der Zahlungsempfänger muss den Differenzbetrag in Höhe von 0,08 € / km zwischen 0,30 € / km und 0,38 eigenverantwortlich versteuern und
  • die Regelung ist befristet bis zum 30.06.2023.

Die Landesfachverbände können die getroffene Entscheidung für ihren Verantwortungsbereich übernehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht.

Das NBV-Präsidium hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2022 entschieden, diese Regelung für den Bereich des NBV nicht zu übernehmen und weiterhin 0,30 € / km Wegstreckenentschädigung zu zahlen.

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