Trainer-Lizenzverlängerungen 2021
Da uns die Corona-Pandemie auch in diesem Jahr noch begleiten und einschränken wird, hat der DOSB-Vorstand im Hinblick auf die Problematik der ausfallenden/abgesagten Aus- und Fortbildungslehrgänge
am 16. Dezember 2020 auf der Grundlage des Beschlusses vom März 2020 folgendes beschlossen:
- Ausbildungsträger können DOSB-Lizenzen, die bis zum 31. Dezember 2021 ungültig werden bei Bedarf auch ohne absolvierte Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem letzten Gültigkeitstag verlängern.
- Zudem können Ausbildungsträger die Dauer von DOSB-Lizenzausbildungen, die aufgrund der Corona-Krise nicht stattfinden können, um ein zusätzliches Jahr und damit auf maximal 3 Jahre ausdehnen.
Das bedeutet, vorbehaltlich anderer oder ergänzender Regelungen des DBV oder NBV, für die Trainer im NBV:
- Lizenzen die in 2021 auslaufen, sollten durch Teilnahme an im Laufe des Jahres angebotenen Fortbildungs-Lehrgängen - auch Online - verlängert werden. Hierfür bitte die Ausschreibungen im gesamten DBV beachten.
- Werden für 2021 ausgeschriebene Präsenz-Lehrgänge, für die eine Anmeldung vorgenommen wurde, abgesagt, so kann auf Antrag eine Verlängerung um ein Jahr vorgenommen werden.
- Werden in 2021 keine Lehrgänge angeboten, so kann auf Antrag in jedem Fall eine Verlängerung um ein Jahr erfolgen.
- Teilnehmer der laufenden C-Trainerausbildung können diese auch noch in 2022 abschließen.
Sobald der DBV eine eigene abweichende Regelung beschließt, wird das Vorgehen auch im NBV entsprechend angepasst.