Verbandsverwaltung
Spielgemeinschaften
Anzeige der O19-Spielgemeinschaften
§14 der Spielordnung des Niedersächsischen Badminton-Verbandes:
(1) Die Bildung von Spielgemeinschaften von Vereinen,
die bereits Mitglieder des NBV sind, ist
zulässig.
(2) Die Meldung der Spielgemeinschaft an den NBV-Spielausschuss muss bis spätestens 30. April für die kommende Spielzeit erfolgen.
Ist ein Verein in einer O19-Spielgemeinschaft, so wird dies bei den Vereinsstammdaten
mit den beteiligten Vereinen angezeigt.
Der erstgenannte Verein ist dabei der Trägerverein der Spielgemeinschaft.
Eine Online-Meldung von Spielgemeinschaften ist in Planung.







