Der NBV
Das NBV-Verbandsgericht
Die Mitglieder des NBV-Verbandsgerichts:
Manfred Lütjen (Vorsitzender)
Anke Beutler (Beisitzerin)
Hans-Peter Porrio (Beisitzer)
Bernhard Rogge (Ersatzbeisitzer)
Volker Werner (Ersatzbeisitzer)
Wenn ein Verfahren eröffnet werden soll, hat dieses innerhalb
von zwei Wochen nach Kenntnis eines Verfahrensgrundes, spätestens
jedoch drei Monate nach Entstehung des Grundes, schriftlich an die
Adresse des NBV-Verbandsgerichtes zu erfolgen. Wer einen Antrag
beim Verbandsgericht stellt, hat einen Kostenvorschuss zu zahlen.
Der Vorschuss beträgt 75 EUR, im Berufungsverfahren 100 EUR.
Er ist bei Antragstellung fällig. Ist er spätestens zwei
Wochen nach Antragstellung nicht bei der NBV-Kasse eingegangen,
gilt der Antrag als zurückgenommen.
§5 der NBV-Rechtsordnung, Zuständigkeiten des NBV-Verbandsgerichts:
Das Verbandsgericht ist zuständig:
1. Als erste und einzige Instanz:
a) zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen dem NBV einerseits und seinen Bezirks- und Kreisgliederungen oder Vereinen andererseits;
b) zur Durchführung von Verfahren gegen Einzelmitglieder soweit sich deren Vergehen auf ihre Tätigkeit in NBV-Organen beziehen oder das Interesse des NBV unmittelbar betroffen ist;
c) zur Entscheidung über die Anfechtung von Beschlüssen oder von Wahlen des NBVVerbandstages und des Beirates, der Bezirke und Kreise;
d) zur Entscheidung über Einsprüche gegen Entscheidungen der Geschäftsstelle und der vom NBV mit Aufgaben beauftragten Firmen;
e) zur Entscheidung über Streitigkeiten von Mitgliedern untereinander;
f) zur Entscheidung über Rechtsmittel gegen die Ausschließung und Amtsenthebung von Amtsträgern des Verbandes.
2. Als Berufungsinstanz:
gegen Rechtsentscheidungen der NBV-Verbandsausschüsse, der Bezirks- und Kreisorgane.
Verbandsgericht
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover







