Die NBV-Jugend
Jugend-Freistellungen
Freistellungen betreffen Jugendliche, die in O 19-Mannschaften ("bei den Senioren") spielen wollen. Sie sind im Bereich des NBV nur für die Altersklassen U 19 und U 17 möglich. Es gilt die Altersklasseneinteilung der Saison, für die beantragt wird; Stichtag ist der 1. Januar, der in der Saison liegt.
Jugendliche können in einer Saison nur in Jugendmannschaften oder in O 19-Mannschaften spielen; mit der Ausnahme, dass bei überregionalen Jugend-Mannschaftsmeisterschaften und den vorhergehenden Turnieren in Niedersachsen auch frei gestellte Jugendliche in der Jugendmannschaft ihres Vereins eingesetzt werden können.
In den Ordnungen des NBV sind Freistellungen in § 13 der Jugendordnung und § 15 der Spielordnung erwähnt.
=> Jugendliche spielen in einer Saison entweder in der Jugend oder in O 19-Mannschaften.
=> Ausnahme für überregionale Mannschaftsmeisterschaften und vorhergehende Turniere
Freistellungen werden in die Spielliste des Vereins eingetragen. Dies geschieht für U 19- bzw. für U 17-Jugendliche unterschiedlich.
Freistellungen von U 19-Jugendlichen werden der Passstelle (NBV-Marketinggesellschaft) vom Verein direkt mitgeteilt. Dies kann mit der Verlängerung der Spielberechtigungen oder mit der Beantragung der O 19-Mannschaftsmeldung geschehen.
Freistellungen von U 17-Jugendlichen werden bis zum 15. Mai vor der Saison beim NBV-Jugendwart beantragt. Hier sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Sie sind mit dem NBV-Freistellungsformular, das im Service-Bereich der NBV-Seite herunterzuladen ist, nachzuweisen.
- Der frei zu stellende Spieler muss an drei Jugendturnieren (U 15 - U 22) der letzten zwölf Monate (Stichtag 1. Mai) teilgenommen haben.
- Ein Erziehungsberechtigter muss sein Einverständnis erklärt haben.
- Der U 17-Jugendliche wird einer O 19-Mannschaft als Stammspieler zugeordnet. Er kann in einer höheren Mannschaft als Nichtstammspieler (Ersatz) eingesetzt werden.
Der NBV-Jugendwart prüft die Anträge und sendet sie den Bezirksjugendwarten zur Stellungnahme. Danach erhält die Passstelle die Liste der U 17-Freistellungen. Freistellungen erlöschen vorzeitig, wenn der Spieler den Verein wechselt. Dann ist der Spieler in dieser Saison weder in Jugend- noch in O 19-Mannschaften startberechtigt.
Wird ein Jugendlicher ohne Freistellungsvermerk eingesetzt, gilt dies als "Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers" nach § 22 (5) NBV-Spielordnung, was u. a. zu einer 0:8-Wertung des Spiels führt.
=> U 19-Freistellungen direkt mit der Passstelle
=> U 17-Freistellungen mit Formular und mit zu erfüllenden Voraussetzungen
=> Einsatz eines nicht frei gestellten Jugendlichen führt zu 0:8-Wertung des Spiels.
Für Vereine, die überregionale Mannschaften an den Start schicken, gelten Sonderregelungen. Diese sollten ggf. in einem Gespräch mit dem NBV-Jugendwart besprochen werden. Jugendliche (U 17 und jüngerer Jahrgang U 19), die für eine Mannschaft bis zur Niedersachsenliga frei gestellt wurden, können zusätzlich auch für höher spielende Mannschaften frei gestellt werden. Der NBV stellt im Service-Bereich seiner Webseite ein besonderes Freistellungsformular für überregionale Freistellungen bereit. Freistellungsanträge sind an den NBV-Jugendwart zu stellen; er informiert die NBV-Passstelle und den NBV-Sportwart, der die genehmigte Mannschaftsmeldung weiterleitet.
=> Sonderregelung für überregional spielende Vereine
Als Service des NBV-Jugendausschusses sind vor Abgabeschluss der Mannschaftsmeldungen (1. Juli) noch folgende Änderungen möglich: die Spielklasse, der ein U 17-Jugendlicher zugeordnet wurde, und - wenn noch eine kurzfristige Umschreibung der Spielberechtigung eingetreten ist - der Verein, für den die Freistellung beantragt wurde. Für Spieler, die während der Saison den Landesverband wechseln, kann auch später eine Freistellung beantragt werden.
=> Abweichungen von den Vorgaben möglich
(Stand: Mai 2009)







